Behandlungskosten

Das Honorar für die Behandlung wird nach dem Zeitaufwand und den Materialkosten berechnet und Ihnen privat in Rechnung gestellt.  Mein Honorar beträgt 90 € je 60 min. Ein größerer Zeitaufwand wird zusätzlich berechnet. Die Abrechnung erfolgt vor Ort und in bar.

Folgetermine zur Ohrakupunktur, die nur 30 Minuten betragen, kosten 45 €.

Zur Rechnungsbelegung für private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen findet das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) Anwendung. Privatpatient*innen haben im Allgemeinen keine Schwierigkeiten, die Behandlung ganz oder zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Auch Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Heilpraktikerkosten.